60 Prozent der Deutschen wollen Parkschäden am Auto reparieren lassen


Pech auf dem Parkplatz: Die Tiefgarage ist überfüllt, die Parklücke eng - und nach dem Einkauf stellt man fest, dass das schöne Auto eine Beule hat. Oft bleiben die Verursacher von Parkremplern unbekannt und die Betroffenen auf den Reparaturkosten sitzen. 58,2 Prozent aller deutschen Autofahrer ärgern sich deshalb über solche Parkschäden und würden sie gerne im Rahmen ihrer Kfz-Versicherung regulieren lassen. Zu diesem Ergebnis kommt die zweite bundesweite und repräsentative Studie 'DEVK Kfz-Kompass 2009'. TNS Infratest befragte dazu im Auftrag der DEVK rund 2.000 Personen in Deutschland ab 18 Jahren.
Der Wunsch nach einer Parkschadenregulierung ist bei Neuwagenbesitzern überdurchschnittlich groß: 60,8 Prozent halten es für wichtig, dass ihre Versicherung für die Reparatur von Beulen und Kratzern an ihrem Auto aufkommt. 29 Prozent messen dem wenig Bedeutung bei, und lediglich knappe zehn Prozent stört es gar nicht, wenn es keinen Versicherungsschutz für Parkschäden gibt. Die Mehrheit befürwortet jedoch den Parkschadenschutz und nimmt ihn als Leistung auch gerne in Anspruch.

Parkschäden reparieren lassen ohne Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse


Das Problem: Die meisten Kfz-Versicherer bewerten einen Parkschaden genauso wie einen regulären Unfallschaden, sodass sich die Schadenfreiheitsklasse des Kunden verschlechtert und er dann mehr Versicherungsbeitrag zahlen muss. Wer das vermeiden will, muss die Reparatur komplett selbst zahlen, gleich ganz darauf verzichten oder sein Auto bei der DEVK versichern. Denn bei der DEVK ist der Parkschadenschutz in die Teilkasko- Versicherung integriert. Daher wirkt sich ein Parkschaden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus - es gibt keine Rückstufung!
Beulen und Kratzer werden im Smart-Repair-Verfahren in einer DEVK-Partnerwerkstatt behoben. Dafür zahlt der Autobesitzer pauschal 50 Euro; weitere Kosten oder höhere Beiträge fallen nicht an. Diesen Parkschadenschutz dürfen DEVK-Versicherte ein Mal pro Jahr in Anspruch nehmen. Einzige Voraussetzung: Der Schaden befindet sich an nur einem Karosserie-Bauteil. Wer ihn wann und wo verursacht hat, ist völlig unerheblich.

Quelle: www.devk.de




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