Riester-Kunden: Jetzt noch den Dauerzulagenantrag stellen


Mehr als zwölf Millionen Menschen in Deutschland sorgen per Riester-Rente für ihren Ruhestand vor. Im ersten Halbjahr 2009 sind etwa 572.000 Verträge neu hinzugekommen. Der Berliner Zulagenstelle für Altersvermögen liegen aktuell jedoch nur zehn Millionen Anträge auf die Riester-Zulagen vor. Das bedeutet: Rund zwei Millionen Deutsche müssen noch aktiv werden, um ihre Riester-Zulagen nicht zu verschenken. Viele Riester-Anleger vergessen, den Antrag zu stellen oder wollen sich nach Abschluss des Versicherungsvertrags nicht mit weiteren Formularen beschäftigen.

Wer den Zulagenantrag nicht stellt, verschenkt bares Geld: Die Grundzulage beträgt für jeden Förderberechtigten 154 Euro im Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind kommt noch einmal ein Betrag von 185 Euro hinzu, beziehungsweise 300 Euro für Kinder, die nach 2007 geboren wurden. Für die vollen Zulagen muss der Riester-Vorsorger vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens einzahlen. Gegebenenfalls profitiert er zusätzlich von einem Steuervorteil. Von dieser Vergünstigung zieht das Finanzamt die Zulagen ab und erstattet die Differenz. Dass jemand, für den sich der Steuervorteil rechnet, keine Zulagen beantragen muss, ist ein Irrtum.

Die staatlichen Zulagen können auch rückwirkend beantragt werden. Wer also bis 31.12.2009 den Antrag stellt, erhält nachträglich die vollen Zulagen ab dem Beitragsjahr 2007 vom Staat. Auch Kunden der AachenMünchener können diesen Vorteil etwa mit der RiesterRente STRATEGIE No. 1 optimal nutzen und fürs Alter vorsorgen. Tipp: Riester-Vorsorger können die jährliche Beantragung mit einem Dauerzulagenantrag vermeiden. Damit stellt der Versicherungsanbieter automatisch für die folgenden Jahre die notwendigen Anträge. Die Einkommensdaten kann sich die Zulagenstelle vom Rentenversicherungsträger besorgen. Insofern muss der Bürger nichts weiter tun, es sei denn, sein Einkommen ist gestiegen und er muss seinen Riester-Beitrag anpassen, um weiterhin die volle Zulage zu erhalten. Auch wenn sich die familiäre Situation ändert und etwa ein Kind geboren wird, muss der Förderberechtigte erneut aktiv werden und seinen Dauerzulagenantrag ändern.

Quelle: www.amv.de




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