So machen Sparer Vorsorgebeiträge geltend


In diesen Tagen versenden Banken und Versicherungen die Bescheinigung über geleistete Beiträge zur privaten Riester-Rente oder zur privaten Basisrente, auch Rürup-Rente genannt. Alle eingezahlten Beiträge lassen sich in drei einfachen Schritten als Vorsorgeaufwendung beim Finanzamt geltend machen:

   1. Beitragsbescheinigung prüfen:
      Sparer erhalten von ihrer Bank oder Versicherung automatisch die Beitragsbescheinigung zur Riester- oder Basisrente über die in 2009 geleisteten Beiträge.

   2. Steuererklärung ausfüllen:
  • Neu: Vorsorgeaufwendungen werden nicht mehr in das Steuerhauptformular (Mantelbogen) eingetragen, sondern in das neue Formular "Anlage Vorsorgeaufwand". Mit einem Kreuz in Zeile 40 auf Seite 2 des Mantelbogens bestätigt man, dass die "Anlage Vorsorgeaufwand" ausgefüllt und den Unterlagen beigelegt wurde.
  • Für die Basisrente: Sparer entnehmen ihrer Beitragsbescheinigung die geleisteten Rürup-Zahlungen und tragen diese in Zeile 7 der "Anlage Vorsorgeaufwand" ein.
  • Für die Riester-Rente: Sparer füllen die Zeilen 37 - 55 der "Anlage Vorsorgeaufwand" aus. In die Zeile 40 wird die Anzahl der erhaltenen Bescheinigungen eingetragen. Zu beachten ist, dass das Finanzamt zwischen unmittelbar und mittelbar begünstigten Personen unterscheidet. Unmittelbar begünstigt sind Personen, die im vergangenen Jahr einkommenspflichtig und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren, zum Beispiel Arbeitnehmer und Angestellte. Mittelbar begünstigt sind beispielsweise Hausfrauen, also Personen, die nicht eigenständig förderberechtigt sind. Sie können aber eine eigene Förderung erhalten, wenn der Ehegatte unmittelbar begünstigt ist. Dazu müssen beide einen eigenen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben. Die Angabe, ob der Antragsteller mittelbar oder unmittelbar begünstigt ist, trägt man in Zeile 41 bzw. 51 der "Anlage Vorsorgeaufwand" ein.
  • Angaben zu eigenen, kindergeldberechtigten Kindern werden in den Zeilen 52 bis 55 der "Anlage Vorsorgeaufwand" abgefragt.
   3. Beitragsbescheinigung vorlegen:
      Das Original der Beitragsbescheinigung wird mit der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Es empfiehlt sich, vorher eine Kopie für die persönlichen Unterlagen zu machen.

Die Deutsche Bank rät Sparern, die Vorsorgeaufwendungen beim Finanzamt unbedingt geltend zu machen. Ohne Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen entfällt die staatliche Förderung für das Vorjahr.

Tipp: Riester-Sparer sollten einen Dauerzulagenantrag stellen. Der Dauerzulagenantrag muss dazu vollständig ausgefüllt, unterschrieben und im Original bei der Zentralen Zulagenstelle (ZfA) eingereicht werden. Die Vorsorge-Spezialisten der Deutschen Bank weisen darauf hin, dass man Riester-Zulagen maximal für zwei Jahre rückwirkend geltend machen kann. Das heißt, Zulagen für 2008 sind spätestens bis zum 31.12.2010 zu beantragen, sonst sind sie unwiederbringlich verloren.

Quelle: www.db-themendienst.de




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