Bausparen als Vorsorge

Bausparverträge wurden ursprünglich konzipiert, um Bauwilligen günstige Kredite zur Wohnraumbeschaffung zu ermöglichen. In einer 7-jährigen Ansparphase sollte zumindest ein Teil der Kreditsumme als Eigenkapital angespart werden. Bausparverträge eignen sich aber auch für Personen, die keinen Kredit aufnehmen wollen, sondern nur eine günstige Ansparform suchen.

Die Höhe der staatlichen Bausparprämie, hängt vom Alter, dem Familienstand und dem Einkommen des Bausparers ab.

Neben der staatlichen Prämie erhalten die Bausparer von den Bausparkassen auch Zinsen und Bonuszahlungen. Da das Bausparen nicht nur eine der Grundlagen für die Zuteilung eines billigen Wohnbaukredites sein kann, sondern auch überdurchschnittliche Renditen für Vorsorgewillige abwirft, stellt das Bausparen auch ein geeignetes Instrument zur eigenen Altersvorsorge und dem Vermögensaufbau der Nachkommen dar.

Wer die Bausparprämie erhalten kann

Die Bausparprämie steht jedem zu, dessen zu versteuerndes Jahreseinkommen als Alleinstehender 25.600 Euro und als Verheirateter 51.200 nicht übersteigt. Je nach Familienstand darf das Bruttoeinkommen jedoch auch darüber liegen, um die Grenze für die Prämie noch einzuhalten. Bereits ab dem 16. Lebensjahr erhalten Kinder die volle Bausparförderung, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Bausparverträge sind innerhalb der Familie problemlos übertragbar.

Bausparprämie, Zinsen und Bonus


Bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 512 Euro für Alleinstehende und 1.024 für Verheiratete steuert der Staat  8,8 % Bausparprämie bei. Normalerweise zahlen Bausparkassen auf das Guthaben nur magere Basiszinsen von 1 bis 3 Prozent, von denen noch Abschlussgebühren, mitunter auch jährliche Kontoführungsgebühren abgezogen werden. Verzichtet der Bausparer aber auf ein Darlehen und lässt sich das Guthaben auszahlen, stocken die Kassen die Zinsen nachträglich um einen Bonus von 1,00 bis 2,75 Prozent auf. Einige erstatten in diesem Fall auch noch die Abschlussgebühr.

Bausparverträge auch ohne Bausparprämie interessant

Selbst ohne staatliche Bausparprämie lässt sich bei einigen Bausparkassen nach 7 Jahren Laufzeit Förderung eine risikolose Rendite bis über 4 Prozent erzielen. Noch besser fällt das Ergebnis für Sparer mit Anspruch auf Bausparförderung aus. Schöpfen diese die Prämien und Sparzulagen optimal aus, steigt die Rendite bei den Testsiegern auf über 6 Prozent.

Um Prämien und Zulagen zu kassieren, müssen Renditesparer mindestens sieben Jahre warten, bevor sie sich ihr Guthaben auszahlen lassen. Guthabenzinsen und Boni sind für die gesamte Laufzeit garantiert und das Bausparguthaben geschützt, Sonderzahlungen oder eine Kündigung des Vertrags - meist unter Verlust der Bonuszinsen - sind jederzeit möglich.

Bausparguthaben muss nicht zum Bauen verwendet werden


Nach Ablauf der Bindungsfrist kann frei über das angesparte Guthaben verfügt werden. Die Bausparprämie wird unabhängig von der Verwendung des Guthabens gewährt. Voraussetzung für die Prämie sind die oben angeführten Einkommensgrenzen und die Einhaltung einer Bindungsfrist von 7 Jahren. Ruft der Bausparer sein Guthaben frühzeitig ab, darf die Förderung nur behalten werden, wenn das Geld zum Bauen, Kaufen und Modernisieren von Immobilien ausgegeben wird. Doch selbst ohne staatliche Förderung lohnt sich das Bausparen.

Auswahl der geeigneten Bausparsumme


Nicht nur der richtige Tarif mit einer möglichst hohen Gesamtverzinsung aus Zins und Bonus entscheidet über die Rendite. Wichtig ist auch die richtige Bausparsumme. Im Gegensatz zum klassischen Bausparer wählt der Renditesparer eine niedrigere Bausparsumme, die auf die Sparraten und eine maximale Rendite zugeschnitten ist und spart dadurch Abschlussgebühren. Faustregel: Die Bausparsumme sollte rund das Zehnfache der jährlichen Sparraten betragen. Sie entspricht dann etwa dem Guthaben nach sieben bis acht Jahren. Eine kleinere Bausparsumme ist aber auch nicht sinnvoll. Denn Einzahlungen über die Bausparsumme hinaus sind nach den Tarifbedingungen entweder unzulässig oder werden nur mit dem Basiszinssatz verzinst, der Zinsbonus geht verloren. Zudem gibt es für derart übersparte Verträge keine staatliche Förderung.

Vorzeitige Kündigung


Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit schriftlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Tarifen 6 Monate. Der Bausparer kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens zum Ende des 6. Kalendermonats nach Eingang seiner Kündigung verlangen. Durch die Kündigung geht der Darlehensanspruch verloren. Die Kündigung ist prämien- und steuerschädlich, wenn sie innerhalb der 7-jährigen Bindungsfrist erfolgt.

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