Abgeltungsteuer: Was Anleger bei ihrer Steuererklärung jetzt beachten müssen
Die zum 1.1.2009 in Kraft getretene Abgeltungsteuer sollte zur Vereinfachung des Steuerrechts beitragen und Anlegern eine Steuererklärung für ihr Kapitalvermögen ersparen. Deshalb gelten - abhängig vom Kaufzeitpunkt der Wertpapiere - grundsätzlich folgende Regelungen:Für bestimmte Wertpapiere, die vor dem 1.1.2009 gekauft wurden, gilt noch das alte Recht, das heißt bei einem Verkauf innerhalb der so genannten Spekulationsfrist handelt es sich um steuerpflichtige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Nach Ablauf der Spekulationsfrist können Kursgewinne aus Aktienverkäufen steuerfrei vereinnahmt werden. Das betrifft auch zahlreiche Anleihen wie etwa Pfandbriefe.
Alle Wertpapiere, die ab dem 1.1.2009 gekauft wurden, unterliegen dagegen der neuen Abgeltungsteuer. Wer seine Papiere über eine in Deutschland ansässige Bank verwahren lässt, muss sich in der Regel zunächst um nichts weiter kümmern als um die korrekte Aufteilung des Freistellungsauftrages. Für alle Erträge, die darüber hinausgehen, führt die depotführende Bank die anfallenden Steuern automatisch an das Finanzamt ab.
Doch diese Regel hat zahlreiche Ausnahmen: Investieren Anleger ihr Geld zum Beispiel über ausländische Fondsgesellschaften, stehen sie wie früher selbst in der Pflicht, die steuerpflichtigen Gewinne dem Fiskus zu melden. In anderen Fällen sollten Anleger die Steuerbögen dagegen freiwillig ausfüllen, um sich zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen.
Quelle: www.db-themendienst.de