EU-Richtlinie zur Einlagensicherung bringt erhebliche Verschlechterungen für deutsche Sparer
Für eine auch zukünftig vollständige Gleichstellung von Einlagen- und Institutssicherungssystemen in Europa hat sich der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Heinrich Haasis, ausgesprochen. Die heute in Brüssel vorgestellten Vorschläge zur Gestaltung der Einlagensicherung zeigten, dass die EU-Kommission auf dem richtigen Weg sei. "Die Öffnung der Richtlinie für die Institutssicherung stellt einen ersten wichtigen Erfolg unserer Gespräche mit EU-Kommissar Barnier dar. Die Kommission erkennt inzwischen an, dass ein rechtzeitiges Eingreifen über eine Institutssicherung sinnvoller sein kann, als die Institute erst in die Insolvenz zu schicken", so Haasis heute.Allerdings lasse die Richtlinie die Fortführung der Institutssicherung, wie sie seit vielen Jahrzehnten von den deutschen Sparkassen sehr erfolgreich betrieben werde, nur um den Preis einer deutlich höheren Beitragsbelastung der Institute zu. Haasis: "Dies zeigt, dass die Kommission die Vorteile der Institutssicherung noch nicht ausreichend nachvollzogen hat."
Die neue EU-Richtlinie sieht vor, dass künftig alle Kreditinstitutssysteme einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem angehören sollen. Die bisher akzeptierte Ausnahmestellung der von deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken praktizierten Institutssicherung soll nur unter erheblichen Einschränkungen möglich sein. Die Absicherung pro Kunde soll in der gesetzlichen Einlagensicherung maximal 100.000 Euro betragen dürfen.
Dies wird vom DSGV abgelehnt. Haasis: "Sparkassen sichern untereinander den Fortbestand der Institute. Dadurch sind sämtliche Kundeneinlagen in unbegrenzter Höhe geschützt. Die Pläne der EU würden eine deutliche Verschlechterung für Kunden unserer Gruppe bedeuten. Das können wir im Interesse unserer Kunden nicht akzeptieren." Er wies darauf hin, dass Sparkassen aus eigenem Vermögen die Fähigkeit eines jeden angeschlossenen Instituts, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen, sichern - und dies ohne staatliche Hilfe. "Seit vielen Jahrzehnten hat kein einziger Sparkassenkunde auch nur einen Euro seiner Einlagen verloren. Die Institutssicherung von Sparkassen ist ein beispielloses Haftungssystem in Europa und weltweit. Es rechtfertigt ein ganz besonderes Maß an Vertrauen der Kunden in die Sparkassen."
Zwar lasse die Richtlinie inzwischen zu, dass Sparkassen zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung auch weiter ein Institutssicherungssystem vorhalten. Der überwiegende Teil der Beiträge solle aber dennoch in die Einlagensicherung fließen, obwohl sie aufgrund der Institutssicherung niemals benötigt würde. Diese Doppelbelastung könne dazu führen, so der DSGV-Präsident, dass die Institutssicherung der Sparkassen in ihrer heutigen Form nicht länger aufrecht zu erhalten sei. Dies sei nicht zumutbar.
Haasis: "Es ist das falsche Signal, den Mitgliedern von Institutssicherungssystemen zusätzlich Beiträge für eine Einlagensicherung abzuverlangen. Denn eine wirksame Institutssicherung schließt die Inanspruchnahme der Einlagensicherung aus."
Haasis dankte in diesem Zusammenhang Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble dafür, dass die Bundesregierung die Position der Sparkassen in Brüssel unterstütze. Er kündigte an, dass der DSGV alle Möglichkeiten ausschöpfen werde, um das Institutssicherungssystem zu erhalten. "Für uns kommt es jetzt entscheidend darauf an, unsere Argumente bei den folgenden Beratungen des Richtlinien-Entwurfes im Europäischen Rat und im Europäischen Parlament deutlich zu machen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der volle Einlagenschutz unserer Kunden im Rahmen unserer Sicherungssysteme sowohl in der EU-Richtlinie als auch im nationalen Gesetz verankert und legitimiert bleibt."
Quelle: www.sparkassen-finanzgruppe.de